Arbeitsrecht
Wir bieten Ihnen durch einen spezialisierten Fachanwalt für Arbeitsrecht:
- eine Bestandsaufnahme, Gestaltung Ihrer Arbeitsverträge, Dienstverträge, Betriebsvereinbarungen
- laufende Beratung bei der Klärung alltäglicher arbeitsrechtlicher Fragestellungen, wie z. B. Arbeitszeit, Urlaubsregelungen oder Krankheit
- Vorbereitung von Abmahnungen oder Kündigungen
- Beratung zu Fragen arbeitsrechtlicher Compliance
- Vertretung in Kündigungsschutzprozessen
- Vertretung in Vergütungsstreitigkeiten
- laufende Beratung und Vertretung im kollektiven Arbeitsrecht bei Unternehmen mit Betriebsrat (z. B. Führung von Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen, arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren, auch Einigungsstellenverfahren)
- Beratung bei der Gestaltung von Unternehmenskäufen und Fusionen, insbesondere im Hinblick auf die Konsequenzen eines Betriebsübergangs nach § 613a BGB